Beurteilung
Da für die Beurteilung der Berechnungsresultate gemäss Lärmschutzverordnung LSV der Beurteilungspegel Lr verwendet werden muss, werden die Berechnungsergebnisse als Lr-Werte für die Tages- und Nachtperiode ausgegeben.
Am Schluss sind sämtliche Berechnungen immer einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen [siehe z.B. Abschätzverfahren (Strassenlärm)].