Diese Funktion ermöglicht Ihnen die Berechnung der wirtschaftlichen Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen (Schallhindernisse wie Dämme und Wände sowie von Belagssanierungen), wie sie in Art. 11, Abs. 2 des Umweltschutzgesetzes und Art. 7, Abs. 1 der Lärmschutzverordnung [LSV] gefordert wird. Die Berechnung stützt sich dabei grundsätzlich auf das in der Schriftenreihe Umwelt Nr. 301 des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft beschriebene Modell [SR 301]. Die Ergänzungen und Präzisierungen der Methode ([UV-0609] und Anhang 4a Leitfaden Strassenlärm [UV-0637]) sind ebenfalls implementiert. Für eine detaillierte Beschreibung der Methode siehe [SR 301, UV-0637, UV-0637].
Zugriff:
In Schritt A wird unabhängig von konkreten Lärmschutzmassnahmen der maximal mögliche Nutzen ermittelt. Dieser gibt gleichzeitig auch eine Grössenordnung, in der sich die Kosten für Lärmschutzmassnahmen bewegen dürfen.
Die Interessenabwägung in Schritt B erfolgt anhand der beiden Kriterien Effizienz und Effektivität:
Unter folgenden Links finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Wirtschaftlichen Tragbarkeit (WT) und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen:
| ❑ | Hinweis: Der WT-Assistent hilft Ihnen während der gesamten WT-Berechnung. Versuchen Sie es! (siehe Menu "Hilfe/Assistent"). |