Wirtschaftlich Tragbarkeit von Lärmschutzmassnahmen (Modus Resultate)

Diese Funktion ermöglicht Ihnen die Berechnung der wirtschaftlichen Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen (Schallhindernisse wie Dämme und Wände sowie von Belagssanierungen), wie sie in Art. 11, Abs. 2 des Umweltschutzgesetzes und Art. 7, Abs. 1 der Lärmschutzverordnung [LSV] gefordert wird. Die Berechnung stützt sich dabei grundsätzlich auf das in der Schriftenreihe Umwelt Nr. 301 des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft beschriebene Modell [SR 301]. Die Ergänzungen und Präzisierungen der Methode ([UV-0609] und Anhang 4a Leitfaden Strassenlärm [UV-0637]) sind ebenfalls implementiert. Für eine detaillierte Beschreibung der Methode siehe [SR 301, UV-0637, UV-0637].

Zugriff:


Das Modell gliedert sich in zwei Schritte: die Monetarisierung des maximal möglichen Nutzens und die Interessenabwägung.

In Schritt A wird unabhängig von konkreten Lärmschutzmassnahmen der maximal mögliche Nutzen ermittelt. Dieser gibt gleichzeitig auch eine Grössenordnung, in der sich die Kosten für Lärmschutzmassnahmen bewegen dürfen.

Die Interessenabwägung in Schritt B erfolgt anhand der beiden Kriterien Effizienz und Effektivität:

Unter folgenden Links finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Wirtschaftlichen Tragbarkeit (WT) und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen:

  Hinweis: Der WT-Assistent hilft Ihnen während der gesamten WT-Berechnung. Versuchen Sie es! (siehe Menu "Hilfe/Assistent").