Belastungsgrenzwerte

Belastungsgrenzwerte sind Immissionsgrenzwerte, Planungswerte und Alarmwerte (nach der Lärmart, der Tageszeit und der Lärmempfindlichkeit der zu schützenden Gebäude und Gebiete festgelegt). Siehe [LSV].


Belastungsgrenzwerte Tag / Nacht [dBA]

Lärmempfindlichkeit (ES) Planungswert (PW) Immissionsgrenzwert (IGW) Alarmwert (AW)
I 50 / 40 B:+555 / 45 B:+565 / 60
II 55 / 45 B:+560 / 50 B:+570 / 65
III60 / 50 B:+565 / 55 B:+570 / 65
IV 65 / 55 70 / 60 75 / 70

Bedeutung Symbol B:+5: Bei Betrieben gelten hier um 5 dBA höhere Grenzwerte. Für Details, inkl. Ausnahmen, siehe [LSV].

Siehe auch: Glossar.